AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eventueller eigener Geschäftsbedingungen. Jede sonstige abweichende Vereinbarung ist von uns schriftlich zu bestätigen.
Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung vorhanden ist, gelten die österreichischen Holzhandelsusancen, ÖNORMEN bzw. DIN. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit eines UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.


II. Lieferung
Lieferung, Verladung, Versand und Beförderung erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Trockenheit unserer Waren können wir nur solange garantieren, solange sich die Ware in unserem Haus befindet und von uns überwacht werden kann.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich vorzubringen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Verständigung durch den Auftragnehmer die beim Auftragnehmer gelagerte Ware unverzüglich abzuholen.
Sofern die Lieferung mit Verpackungsmaterial erfolgt, wird diese vom Auftragnehmer nicht zurückgenommen und verpflichtet sich der Auftraggeber, die ordnungsgemäße Entsorgung durchzuführen.
Für die Lieferung ist die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW`s vorausgesetzt. Die Entladung der Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durch ihn selbst oder durch ihn beauftragte Dritte.
Ist das Abladen durch den Auftragnehmer vereinbart, bedeutet dies das Abstellen der Ware direkt neben dem LKW und hat der Auftraggeber für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen.
Vereinbarte Lieferzeiten gelten ohne gegenteilige Abmachung als nur annähernd. Besondere unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Krieg, Elementarereignisse, Verkehrsstörungen, Streik, Lieferverzug von Vorlieferanten oder ähnliches berechtigen uns, vom Vertrag ohne gegenseitige Entschädigung zurückzutreten oder später zu liefern.

Der Käufer kann vom Vertrag binnen zwei Tagen zurücktreten, wenn für unsere Firma keine Kosten (Storno bei Vorlieferanten) anfallen, bzw. wenn keine Waren zugeschnitten oder in ihrer ursprünglichen Form verändert wurden.

Die Angebote des Auftragnehmers, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, gültig ab Lager.

Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-und Aufstellungskosten und enthalten keine Umsatzsteuer, sofern diese nicht explizit angegeben ist. Die genannten  Kosten werden den Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für Waren, die der Auftragnehmer nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

 

III. Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungslegung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, außer es wurden andere Konditionen ausdrücklich vereinbart.

Bei Zahlungsverzug werden 1 % Verzugszinsen pro Monat berechnet.

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem  Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.

Der Auftraggeber verpflichtet sich pro erfolgter Mahnung  einen Beitrag von EUR 10,- zuzüglich den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen des Auftraggebers tilgen zuerst Zinseszinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

 

IV. Gewährleistung und Schadenersatz

Für handelsübliche oder von den ÖNORMEN bzw, DIN tolerierte Abweichungen von Maß, Gewicht und Qualität leisten wir keine Gewähr. Wir haften nur für solche Mängel des Liefergegenstandes, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Gefahrenübergang infolge einer vor diesem Zeitpunkt liegenden Ursache aufgetreten sind. Bei allen sonstigen Leistungen (z. B. Montagen, Wartungen, Lieferung von Austauschteilen usw.) beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate.

Durch den Austausch mangelhafter Gegenstände oder Teile wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert. Die Kosten einer vom Besteller oder einem Dritten vorgenommenen Mangelbehebung werden von uns nicht erstattet. Alle weiteren Ansprüche des Bestellers oder Dritter, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, sind ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden von uns vorsätzlich oder gröbst fahrlässig von uns verschuldet wurde. Solche Ansprüche können außerdem nur innerhalb von sechs Monaten ab Schadenseintritt, jedenfalls aber nur innerhalb von zwei Jahren ab dem Gefahrenübergang gerichtlich geltend gemacht werden.

Für diejenigen Teile der Ware, die wir vom Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen den Zulieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

Wird der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Bestellers entsprechend erfolgt ist.

 

V. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet.

 

VI. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche aus Rechtsgeschäften, insbesondere aus Mängelfolgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für sämtliche sonstige Leistungen ist Rohrbach.
Für Streitigkeiten jeder Art wir die Zuständigkeit des für 4150 Rohrbach sachlich zuständigen Gerichts ausdrücklich vereinbart.

 

VIII. Besondere Vereinbarungen

Abmachungen aller Art, insbesondere Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Fußböden eine Pflegeanleitung ausgehändigt wird und weitere in unserem Geschäft aufliegen!
Lagern Sie bitte Holz immer trocken!